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TA LUFT - Rohgas oder Reingas?

News - 05.11.1998

Entgegen der bisher üblichen Genehmigungspraxis und der überwiegenden Rechtsprechung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof erstmals für die Einhaltung der Anforderungen der TA LUFT nicht mehr auf die Schadstoffwerte des bei der Herstellung entstehenden Rohgases abgestellt, sondern auf die Schadstoffwerte, die nach dem Durchlaufen der Abgasreinigungsanlagen anfallen (Reingas). Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, hätte dies erhebliche Erleichterungen für die Betreiber entsprechender genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Folge.

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gegen sein Urteil - 14 UE 1085/91 - wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob Revision eingelegt wird und wie das Bundesverwaltungsgericht diese grundsätzliche Frage entscheidet.